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Vertragsabschluss
Der Vertrag wird mit der mündlichen bzw. schriftlichen Reservation (Meldeschein, E-mail, Fax, Brief) verbindlich. Bei Vertragsabschluss akzeptiert man automatisch die AVB.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt am Ankunftstag. Sämtliche Zahlungen sind in Schweizer Franken zu leisten. Barzahlung ist erwünscht. Ausnahmen sind nur mit der Zustimmung der Herbergsleitung möglich.

Annullation durch den Gast (inkl. Nicht erscheinen und vorzeitige Abreise)
Eine Annullation dieses Vertrages hat bis spätestens 61 Tage vor der Ankunft schriftlich mit Brief, Fax oder E-mail zu erfolgen. Als Datum der Annullation gilt der Tag, an dem sie bei der Jugendherberge eintrifft. Wird später als 61 Tage vor dem Ankunftsdatum annulliert so erhebt die Jugendherberge zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 die folgenden Annullationskosten in Prozenten der vereinbarten Gesamtkosten.

60 – 31 Tage vor Ankunft                 30%
30 – 16 Tage vor Ankunft                 50%
15 – 0 Tage vor Ankunft                   80 %

Obige Bedingungen gelten auch anteilsmässig bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl oder der Aufenthaltsdauer.
Es wird empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
https://montreal.onlinetravel.ch/elvia/cgi-bin/elvia.cgi?ttsaction=EVL&tarif=k001⟨=g&TTSUSERID=www

Check - out Zeiten 
Am Tag der Abreise müssen Sie spätestens um 10:00 Uhr auschecken. Für zu spätes Auschecken verlangen wir von 10:00 bis 11:00 Uhr CHF 6.00 pro Person. Ab 11:00 Uhr wird pro Person der Preis einer Übernachtung verrechnet ohne Anspruch auf irgendwelche Leistungen. 

Mahlzeiten
Sind Mahlzeiten bestellt, so wird nach Ablauf der ausgeschriebenen Essenszeiten, 100% des Preises für die Mahlzeiten ohne Ersatzanspruch in Rechnung gestellt.

Abendessen und Lunchpakete können ab 1 Woche vor der Ankunft nicht mehr annulliert werden.

Vertragsgegenstand
sind alle Leistungen die mündlich oder schriftlich vereinbart wurden. Können ausnahmsweise bestätigte Leistungen nicht erbracht werden, werden wir uns um einen gleichwertigen Ersatz bemühen. Allfällige Preisdifferenzen gehen nur zu Lasten der Jugendherberge Engelberg, wenn dies durch eine grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter verursacht wurde. Höchstens jedoch 10% des zuvor vereinbarten Preises. Die Entschädigung weiterer Schadenselemente ist ausgeschlossen.

Mitgliedskarten
Gemäss den Bestimmungen des Internationalen Jugendherbergsverbandes, haben die Benützer unserer Jugendherberge eine entsprechende Mitgliedskarte vorzuweisen. Die Ausweise (Familie, Junior, Senior, Gruppe) sind beim jeweiligen Landesverband erhältlich. Ohne Mitgliederkarte ist der zurzeit geltende Zuschlag zu entrichten.

Gästeinfo
Die Gästeinformationen sind Bestandteil dieser Vertragsbedingungen

Preisänderungen
Preisänderungen zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Anreisedatum bleiben vorbehalten. Die neuen Ansätze werden dem Vertragspartner spätestens 90 Tage vor dem Ankunftstermin schriftlich mitgeteilt. 

Haftung
Der Gast verpflichtet sich, zur sorgfältigen Benutzung der Unterkünfte und Gegenstände sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern. Der Gast verpflichtet sich, für Schäden sowie für die Kosten der entstandenen Umtriebe aufzukommen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Jugendherberge. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

 
   
   
   
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